Sicherheit
Grundregeln
Der Alltag im Waldkindergarten wird von klaren Regeln und Vereinbarungen mit den Kindern begleitet, um das Gefährdungsrisiko für Kinder und Natur gering zu halten. Insbesondere für den Aufenthalt im Wald und im Gelände müssen Halte- und Treffpunkte, verbotene Bereiche, umweltschonendes Verhalten und Verhalten bei bestimmten Ereignissen vereinbart werden. Auf das Beachten der Grundregeln muss kontinuierlich und konsequent hingearbeitet werden (siehe Konzeption).
Vorsorge
Neben den Verhaltensregeln führen Kinder und Personal eine zweckmäßige Ausrüstung mit.
Zur Ausrüstung des Personals gehören pro Gruppe:
• mindestens 2 Mobiltelefone,
• Nothilfeausrüstung (Sanitätertasche)
• Signalinstrument (Flöte mit unverwechselbarem Ton o. ä.)
• Hygieneausrüstung (Wasserbehälter, Lava-Seife, Taschentücher, Hygienepapier, Schaufel, Handtuch)
• mehrere Thermoskannen mit Tee, welchen die Eltern abwechselnd kochen
• Wechselkleidung für Kinder, die Kindergarteneigentum ist und von den Eltern schnellstmöglich gewaschen zurückzugeben ist
Die Ausrüstung der Kinder besteht aus:
• Signalinstrument (Pfeife mit unverwechselbarem Ton o. ä.)
• Reflektorgurt, der vom Kindergarten gestellt wird, die Kosten hierfür übernehmen bei Verlust die Eltern
• wetter- und jahreszeitentsprechende Kleidung (Regenschutz, Kopfbedeckung usw.)
• zweckmäßigem Schuhwerk
• bitte keine Röcke oder Kleider
• kindgemäßem Rucksack mit: Frühstück, Sitzunterlage, Vesper, Tasse, Mittagsdose mit Besteck, Wechselhandschuhen in der kalten Jahreszeit, sowie bei den älteren Kindern einer gefüllten Trinkflasche (im Winter im Thermobeutel)
Versicherung
Die Kinder sind mit Erteilung der Betriebserlaubnis für die Einrichtung gesetzlich gegen Unfall versichert:
• auf dem direkten Weg vom und zum Kindergarten
• während des Aufenthalts im Kindergarten
• während aller Ausflüge des Kindergartens
Alle Unfälle, die auf dem Weg zum und vom Kindergarten eintreten, sind einem/einer ErzieherIn unverzüglich zu melden.
Bei Verlust, Beschädigung und Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder wird keine Haftung übernommen. Namentliche Kennzeichnung aller Dinge des Kindes sind notwendig.
Für Schäden, die ein Kind einem Dritten am persönlichen Eigentum zufügt, haften die Eltern.